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   VGH Bayern, 04.04.2005 - 7 CE 05.109   

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VGH Bayern, 04.04.2005 - 7 CE 05.109 (https://dejure.org/2005,33864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2005 - 7 CE 05.109 (https://dejure.org/2005,33864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2005 - 7 CE 05.109 (https://dejure.org/2005,33864)
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Wird zitiert von ... (21)

  • VGH Bayern, 11.01.2010 - 7 CE 09.2804

    Zur Eignung für ein Masterstudium an der TU München

    18 b) Der Senat hat wiederholt entschieden, dass Eignungsfeststellungsverfahren einer normativen Regelung durch die Hochschule bedürfen, die sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung erfasst und diese hinreichend klar festlegt (BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 , vom 29.3.2007 VGH n.F. 60, 92/96, und vom 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551 ).
  • VG Halle, 26.01.2012 - 3 B 166/11

    Eignungsprüfung zur Zulassung zum Masterstudiengang Innenarchitektur

    Ferner müssen die Maßstäbe und das Verfahren geeignet sein, die besondere Eignung für den Beruf oder die Tätigkeit zu prüfen und vorherzusagen, für die der Studiengang qualifizieren soll (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04. April 2005 - 7 CE 05.109 - juris).

    Ein Beurteilungsspielraum ist in diesem Zusammenhang nur für den Bereich prüfungsspezifischer Wertungen anzuerkennen, nicht jedoch für die Prüfungsanforderungen und die dabei anzulegenden Bewertungsmaßstäbe (BayVGH, Beschluss vom 04. April 2005, a.a.O.).

    Dann überwiegt aber das Interesse der Antragstellerin, von ihrer Zugangsberechtigung zu dem von ihr gewählten Studiengang vorläufig Gebrauch zu machen, das gegenläufige Interesse der Antragsgegnerin sicher zu stellen, dass nur Bewerber zugelassen werden, deren Eignung sie einer gesonderten Prüfung unterzogen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04. April 2005, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 9 K 1893/10 -;VG Bremen, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 5 V 1100/11 - juris; Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 6 V 1975/03 - www.verwaltungsgericht.bremen.de - Rubrik: Entscheidungen, Stichwort: Hochschulrecht).

  • VG Regensburg, 28.07.2011 - RO 1 K 11.446

    Zulassung zum BWL-Masterstudium an der Universität Regensburg im Sommersemster

    " Der Senat hat wiederholt entschieden, dass Eignungsfeststellungsverfahren einer normativen Regelung durch die Hochschule bedürfen, die sowohl die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Eignungsfeststellung als auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Eignungsfeststellung maßgeblich sein sollen, sowie deren jeweilige Gewichtung erfasst und diese hinreichend klar festlegt (BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 , vom 29.3.2007 VGH n.F. 60, 92/96, und vom 9.5.2007 Az. 7 CE 07.551 ).

    Weiter müssen die Maßstäbe und das Verfahren geeignet sein, die besondere Eignung für den Beruf oder die Tätigkeit zu prüfen und vorherzusagen, für die der Studiengang qualifizieren soll (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4.4.2005, Az. 7 CE 05.109).

    Ein Beurteilungsspielraum ist hierbei nur für den Bereich prüfungsspezifischer Wertungen anzuerkennen, nicht jedoch für die Prüfungsanforderungen und die dabei anzulegenden Bewertungsmaßstäbe (BayVGH, Beschl. v. 4.4.2005, Az. 7 CE 05.109).

  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 CE 06.3426

    Hochschule für Musik und Theater München, Studium Künstlerisches Lehramt an

    Diese Fragen bedürfen jedoch einer - auf formellgesetzlicher Ermächtigung beruhenden - allgemeinverbindlichen Regelung zumindest durch den staatlichen Verordnungsgeber oder einen autonomen Satzungsgeber (BVerfG vom 14.3. 1989 BVerfGE 80, 1/22 f.; BVerwG vom 1.6. 1995 BVerwGE 98, 324/327; VGH Mannheim vom 21.5. 1976 WissR 1977, 74/75; OVG Bremen vom 17.12.1985 Az. 1 B 56/85 [juris]; BayVGH vom 4.4. 2005 Az. 7 CE 05.109 [juris] ; Pietzcker, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Prüfungen, 1975, 153 ff.; Krause, WissR 1970, 118/126 ff.).

    Diese Besonderheit steht jedoch - wie die detaillierten Regelungen zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt Musik mit seinen vergleichbaren Prüfungsfächern zeigen (§ 79 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 LPO I) - der Normierung von allgemeingültigen Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben nicht entgegen (vgl. BayVGH vom 4.4. 2005, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1279

    Zu den rechtlichen Anforderungen an die Eignungsfeststellung zur Zulassung zum

    Weiter müssen die Maßstäbe und das Verfahren geeignet sein, die besondere Eignung für den Beruf oder die Tätigkeit zu prüfen und vorherzusagen, für die der Studiengang qualifizieren soll (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4.4.2005, Az. 7 CE 05.109).

    Ein Beurteilungsspielraum ist hierbei nur für den Bereich prüfungsspezifischer Wertungen anzuerkennen, nicht jedoch für die Prüfungsanforderungen und die dabei anzulegenden Bewertungsmaßstäbe (BayVGH, Beschl. v. 4.4.2005, Az. 7 CE 05.109).

  • VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1277

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang

    Weiter müssen die Maßstäbe und das Verfahren geeignet sein, die besondere Eignung für den Beruf oder die Tätigkeit zu prüfen und vorherzusagen, für die der Studiengang qualifizieren soll (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4.4.2005, Az. 7 CE 05.109).

    Ein Beurteilungsspielraum ist hierbei nur für den Bereich prüfungsspezifischer Wertungen anzuerkennen, nicht jedoch für die Prüfungsanforderungen und die dabei anzulegenden Bewertungsmaßstäbe (BayVGH, Beschl. v. 4.4.2005, Az. 7 CE 05.109).

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 7 CE 09.2466

    Eignungsfeststellungsverfahren für das Architekturstudium an der TU München

    Bei einer Vorauswahl, die eine fehlende Eignung ohne ergänzende Eignungsprüfung allein aus einer bestimmten Abiturdurchschnittsnote herleitet, besteht die Gefahr einer Aushöhlung des Rechts auf freie Wahl des Studiums (BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 ; vgl. auch Reich, a.a.O., RdNr. 13 zu Art. 44).
  • VG München, 24.01.2024 - M 3 E 23.4518

    Bachelorstudiengang Aerospace, Technische Universität, M., Zweistufiges

    Dies genügt den Anforderungen aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG), wonach zumindest der Verordnungsgeber zu regeln hat, welche Leistungsanforderungen und Bewertungsgrundsätze gelten sollen und wie das Gesamtergebnis der Prüfung zu ermitteln ist (BVerwG, U. v. 1.6.1995 - 2 C 16/94 - juris; BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 7 CE 06.3426 - juris; BayVGH, B.v. 4.4.2005 - 7 CE 05.109 - juris; VG Augsburg, B.v. 21.10.2008 - Au 3 E 08.1186 - juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2019 - 13 B 1665/18

    Rücknahme eines im zentralen Vergabeverfahren erteilten Zulassungsbescheids für

    7/1328, S. 53; vgl. außerdem BayVGH, Beschluss vom 4. April 2005 - 7 CE 05.109 -, juris, Rn. 24; Bode, in: Geis, Hochschulrecht in Bund und Ländern, Loseblattsammlung, 45. Lieferung April 2016, § 27 HRG Rn. 181 ff.; Lindner, in: Hartmer/Detmer, Hochschulrecht, 3. Auflage 2017, S. 677 (Rn. 84).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 3 M 52/12

    Zulässigkeit von Eignungsfeststellungsverfahren im Rahmen des Zugangs zum

    Ein Beurteilungsspielraum ist in diesem Zusammenhang nur für den Bereich prüfungsspezifischer Wertungen anzuerkennen, nicht jedoch für die Prüfungsanforderungen und die dabei anzulegenden Bewertungsmaßstäbe (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2005 - 7 CE 05.109 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2013 - 7 CS 12.1779

    Hochschulrecht: Zugang zum Masterstudium

  • VGH Bayern, 29.08.2012 - 7 CE 12.890

    Umfang der normativen Ermächtigung der Hochschulen zur Forderung des Nachweises

  • VGH Bayern, 09.05.2007 - 7 CE 07.551

    Bachelor- und Masterstudiengang Ernährungswissenschaft, Eignungsfeststellung,

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 7 CE 09.2505

    Bachelorstudiengang Entwicklung und Konstruktion; Eignungsfeststellungsverfahren;

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 7 CE 09.2468

    Bachelorstudiengang Wissenschaftliche Grundlagen des Sports;

  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 7 CE 09.2363

    Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg; vorläufige

  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 7 CE 09.2365

    Masterstudium Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg; vorläufige

  • VG Würzburg, 23.07.2008 - W 2 K 08.752

    Hochschulrecht; Prüfungsrecht; Betriebswirtschaftslehre;

  • VG Bayreuth, 09.10.2020 - B 8 E 20.802

    Bestimmtheit der Kriterien für die Eignungsfeststellung

  • VG Augsburg, 20.07.2012 - Au 3 K 12.512

    Studiengebühren; Kooperationsstudiengang; länderübergreifende Zusammenarbeit

  • VG München, 25.11.2010 - M 3 E 10.4612

    Zugang zum Masterstudium

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